Gerichtsurteile stärken Verkaufsverbot
Mittlerweise gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die Sicht der Behörden bestätigen, dass es sich bei CBD und Hanfextrakten um neuartige Lebensmittel(zutaten) handelt, die einer Zulassung bedürfen.
Ein Hersteller von CBD-Kapseln argumentierte vor Gericht, dass es sich bei seinen Produkten um neuartige Lebensmittel handeln würde, deren gesundheitsschädliche Wirkung nicht nachgewiesen sei. Mit Datum vom 04. März 2021 urteilte das Berliner Verwaltungsgericht (VG 14 L 37/21), dass der Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr durch die Behörden nicht erforderlich sei. Maßgeblich sei allein, dass das Produkt nicht auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht worden ist (durch die EFSA wie es für die Zulassung als neuartig nötig ist).
Zuvor schon hatte das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 26. Januar 2021, 7 E 4846/20) geurteilt, dass der Verkauf von neuartigen CBD-haltigen Lebensmitteln bei fehlender Zulassung mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden darf. Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt seien als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung anzusehen.
Was ist CBD-Öl?
CBD wird aus den oberirdischen Teilen (z.B. Blätter oder Stängel) der Nutzhanfpflanze Cannabis sativa L. (EU-zertifizierte Sorte) gewonnen. Der natürlich vorkommende Gehalt an Gesamt-CBD von EU-Hanf-Sorten beträgt bis zu 5 Prozent.
CBD-Öl ist nicht zu verwechseln mit dem im Lebensmitteleinzelhandel befindlichen Hanföl, welches aus den Hanfsamen hergestellt wird. Einige CBD-Extrakte werden allerdings mit Hanföl verdünnt und auf einen bestimmten CBD-Gehalt standardisiert.
Ist in CBD-Öl das psychoaktive THC enthalten?
Neben CBD ist auch das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) natürlicherweise in den Blättern, Blüten und Stängeln der Hanfpflanze enthalten. In den EU-zertifizierten Sorten darf der Gehalt an THC 0,3 Prozent nicht übersteigen.
Ab 1. Januar 2023 gilt ein THC-Höchstwert für Hanfsamen (3 Milligramm pro Kilogramm), gemahlene und oder (teilweise) entfettete Hanfsamen und ausschließlich aus Hanfsamen gewonnene Erzeugnisse (3 Milligramm pro Kilogramm) sowie für Hanfsamenöl (7,5 Milligramm pro Kilogramm). Einen europaweit vereinheitlichten Grenzwert für THC in anderen Lebensmitteln gibt es nicht. In Deutschland gibt es vorläufige Richtwerte, die für die Hersteller und die Lebensmittelüberwachung als Orientierung gedacht sind. Bei Nahrungsergänzungsmitteln liegt der Richtwert bei 150 Mikrogramm pro Kilogramm.
Tatsächlich werden diese Richtwerte laut BfR sehr häufig überschritten. Bei hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln (dazu zählten neben CBD-Ölen auch aus Hanfsamen hergestellte Proteinpulver) überschritten nahezu alle Proben (94 %) den Richtwert. Die Gehalte an THC lagen durchschnittlich bei 1.230 mg/kg und überschritten den Richtwert also um mehr als das 10.000fache. Auch die Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe zeigen, dass weiterhin ein Großteil der Proben als gesundheitsschädlich bzw. für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt wurden. In 2020 wurden 46 % der überprüften 129 CBD-und Hanfprodukte wegen überhöhter THC-Werte als nicht sicher eingestuft. Auch die durchschnittlichen THC-Gehalte sind im Vergleich mit den Vorjahren kaum gesunken.
2021 hat die Stiftung Warentest in allen CBD-Ölen THC gefunden, wenn auch meist nur in Spuren. Vier Produkte enthielten mehr THC, als die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für unbedenklich hält. Psychogene Effekte wie eine verminderte Reaktionsfähigkeit sind da nicht ausgeschlossen.
Aktuelle Untersuchungen des BfR von CBD-Ölen aus 2024 zeigen Ähnliches: 20 von 26 Proben enthalten THC. Dabei wiesen sie THC-Gehalte von 5 und 1576 Milligramm pro Kilogramm Öl auf. Bei sieben der Produkte würde bereits mit 2 Tropfen die Akute Referenzdosis (ARfD, 1 Mikrogramm Δ9-THC pro Kilogramm Körpergewicht) eines 70 Kilogramm schweren Menschen überschritten werden, bei der Hälfte der Produkte wäre sie mit der von den Herstellern empfohlenen Dosis von 20 Tropfen überschritten. Die ARfD bezeichnet diejenige Substanzmenge, die innerhalb von 24 Stunden ohne merkliches Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
Das CVUA Karlsruhe stellt darüber hinaus fest: Die Bewerbung von CBD-Ölen mit dem Werbeslogan "THC-frei" stellt eine erhebliche Täuschung und Irreführung des Verbrauchers dar.